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Die Antragstellung erfolgt
bei der Wohnsitzgemeinde.
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Familienentlastung ist eine
Hilfeleistung nach dem
steirischen Behindertengesetz.
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Der Bescheid wird von der
Bezirkshauptmannschaft erteilt.
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Das Land Steiermark
übernimmt 90% der Kosten, 10%
werden als Selbstbehalt vom
Antragsteller bezahlt. Bei
finanziellen Härtefällen kann
ein Antrag auf Befreiung des
Selbstbehaltes vom Antragsteller
gestellt werden.
Gerne stehen wir für weitere
Informationen zur Verfügung.
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