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    Frühförderung
    Familienentlastender Dienst
   
    Freizeitassistenz
     
 
  • Die Antragstellung erfolgt bei der Wohnsitzgemeinde.

  • Familienentlastung ist eine Hilfeleistung nach dem steirischen Behindertengesetz.

  • Der Bescheid wird von der Bezirkshauptmannschaft erteilt.

  • Das Land Steiermark übernimmt 90% der Kosten, 10% werden als Selbstbehalt vom Antragsteller bezahlt. Bei finanziellen Härtefällen kann ein Antrag auf Befreiung des Selbstbehaltes vom Antragsteller gestellt werden.

Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung.

 
       
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